Infos zur Stutzenpflicht ab 01.07.2019

Durch den Zweckverband „Fließtal“ wurde im November 2018 der angekündigte Ortstermin in der Gartenanlage durchgeführt. Begutachtet wurden die Befahrbarkeit der Wege und die Lage Sammelgruben. Unter anderem wurden auch Gründe für Einführung der Stutzenpflicht genannt. In Zukunft sollen nur in Ausnahmefällen die Grundstücke betreten werden, das hat versicherungstechnische und arbeitsschutzrechtliche Gründe. Auch der Zeitfaktor bei der Abfuhr spielt eine große Rolle.

Nachdem nun alles begutachtet wurde haben wir nun eine Entscheidung erhalten, die hier in Auszügen zitiert wird:

Nach der Überprüfung des Einzelfalles ergeht folgende Entscheidung zur Stutzenpflicht für die Kleingartenanlage Sonnenschein an der Buchhorster Straße.
Von der allgemeinen Stutzenpflicht wird abgesehen. Die Ausnahmeregelung für die gesamte o.g. Kleingartenanlage sieht wie folgt aus:

Die Stutzen sind an die vom Wirtschaftsweg (Hauptweg in der Kleingartenanlage) durch einen Saugwagen erreichbaren Parzellengrenzen zu verlegen. (Hinweis: also auch an die Zwischenwege)

Von dieser Ausnahme nicht betroffen sind die Parzellen 139, 140, 141. Hier gilt ein Sonderfall. Für diese Parzellen wird die momentane Situation bis auf Widerruf vom Zweckverband „Fließtal“ geduldet. Der Sonderfall kann jederzeit durch den Zweckverband widerrufen werden. Es ergeht der Hinweis, dass die Gebühren für die Gruben mit der Sonderregelung wegen dem erhöhten Aufwand möglicherweise steigen werden.

Das heißt also alle Parzellen müssen mit einem Saugstutzen ausgerüstet werden, außer die erwähnten 3 Parzellen mit vorläufiger Sonderregelung!

Auf Nachfrage beim Zweckverband müssen die Arbeiten laut Satzung des Zweckverbandes §11 Punkt 4, 5 und 7 durch ein Fachunternehmen hergestellt werden.

Ein Einbau auf Eigenleistung ist also nicht gestattet!

Jeder muss sich also eine Firma suchen die diesen Stutzen einbaut. Eventuell lassen sich Kosten mindern wenn sich mehrere Pächter zusammenschließen.
Nur als Hinweis: wer meint, er baut keinen Stutzen ein, kann eventuell Probleme bei der Abfuhr ab 1.Juli 2019 bekommen.

Der Vorstand