Hinweise für das Kleingartenwesen in Coronazeiten

Generell kann man annehmen, dass der Aufenthalt auf der eigenen Parzelle als Bewegung an der frischen Luft / im Freien auch unter Corona-Bedingungen zulässig ist.

Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde empfiehlt im Sinne der eigenen Gesundheit neben den jeweils geltenden Regelungen der Länder, Kreise und Kommunen mindestens folgende Regeln einzuhalten:

Auf der Parzelle:

  • Nutzung nur durch Pächterinnen und Pächter und durch die zum Haushalt zugehörigen Personen.
  • Partys, private Treffen oder sonstige Aktivitäten mit anderen Personen sind zu unterlassen.

Auf den Gemeinschaftsflächen sowie auf dem Weg zu den Gärten sind die Anordnungen der Allgemeinverfügungen zu beachten:

  • Personen müssen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten.
  • Für soziale Kontakte gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.

Dabei gilt weiterhin: Maßgeblich sind die geltenden Verordnungen der Länder und eventuell der Kommunen.

Bitte beachtet, dass einzelne Kommunen auch Verfügungen erlassen haben könnten, die über die von den Länderverordnungen vorgesehenen Einschränkungen hinausgehen.

Der Vorstand