Geändertes Abrechnungsverfahren für den Wasserverbrauch

Uns hat leider sehr kurzfristig die Mitteilung erreicht, dass der Zweckverband “Fließtal” ab dem 1. Januar 2022 das Verfahren zur Abrechnung des Wasserverbrauches der Kleingartensparte Sonnenschein e.V. ändern wird. Für die Wasserversorgung / -entsorgung unserer Kleingartenanlage sind grundsätzlich zwei Unternehmen zuständig: Die WASSER NORD GmbH für die Trinkwasserversorgung  und der Zweckverband “Fließtal” für die Abwasserentsorgung und die Berechnung der durch die Grubenentleerung entstehenden Kosten.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der für die Abwasserentsorgung zuständige Zweckverband “Fließtal” nicht mehr jeden Pächter als einzelnen Kunden führen, sondern stattdessen die gesamte Kleingartensparte nur noch als einen einzelnen Kunden. Dieses Verfahren gilt z.B. schon in Oranienburg und wird nun ab dem 1. Januar 2022 auch für die restlichen Kleingartenanlagen im Mühlenbecker Land eingeführt.

Des Weiteren werden ab dem 1.Januar 2022 bei der Preisberechnung für jeden verbrauchen Kubikmeter ein Wasserpreis von z.Z. 1,70 Euro plus 12,50 Euro Abwassergebühr berechnet, es sei denn, der für die Gartenbewässerung anfallende Wasserverbrauch kann durch einen geeichten Gartenwasserzähler nachgewiesen werden. Wenn ein geeichter Gartenwasserzähler vorhanden ist, dann werden für die verbrauchten Kubikmeter für die Gartenbewässerung nur der Frischwasserpreis berechnet, aber nicht die Abwassergebühren.

 

Was bedeutet das für mich / uns?

Wenn ihr nicht wollt, dass euch für jeden verbrauchten Kubikmeter Wasser (Pflanzen wässern, Gartenliege absprühen, Klospülung, Geschirr abwaschen) die volle Abwassergebühr berechnet wird, dann müsst ihr handeln und zum Saisonbeginn 2022 (bevor ihr das Wasser wieder aufdreht) einen Gartenwasserzähler einbauen lassen. Der Einbau des Gartenwasserzählers muss durch ein zugelassenes Fachunternehmen erfolgen, da der Zweckverband “Fließtal” nur dann anerkennt, dass für die den Anteil der Gartenwässerung keine Abwassergebühren berechnet werden.

Man kann natürlich nun meckern, weil es eigentlich egal ist, ob man – wie in den letzten Jahren – das Grubenabwasser über den in jeder Laube installierten Zähler erfasst oder vom Gesamtverbrauch mit Hilfe eines Gartenwasserzählers abzieht. Letztendlich hat hier Meckern aber keinen Zweck, weil das neue Abrechnungsverfahren vom Zweckverband “Fließtal” fix vorgegeben ist und wir uns dem beugen müssen – ob wir wollen oder nicht.

 

Was passiert nun?

Bis 31.12.2021: Bis Jahresende wird jeder von uns / euch vom Zweckverband als separater Kunde geführt und daher werdet ihr in den nächsten Wochen noch einmal die Aufforderung erhalten, den Zählerstand des Wasserzählers in eurer Laube abzulesen und an den Zweckverband zu melden. Kommt dieser Aufforderung bitte unbedingt nach, damit eure Abwassergebühren für 2021 korrekt berechnet werden können und ihr keine Schwierigkeiten bekommt.

Ab 01.01.2022: Ab Januar wird die gesamte Kleingartensparte vom Zweckverband als Einzelkunde abgerecht. Dadurch ist der Verein nun auch dafür zuständig, dass nun die Abwassergebühren korrekt auf die jeden einzelnen Pächter (das seid ihr) umgeschlagen wird. 

Deshalb werden ab 2022 bei der Ablesung der Wasseruhren zukünftig zwei Werte notiert:

  • Der Zählerstand der Wasseruhr für den gesamten Wasserbrauch im Übergabeschacht / Betonschacht (so wie schon immer)
  • Der Zählerstand des Gartenwasserzählers, dessen Wert für die Berechnung der Abwassergebühr vom Gesamtverbrauch abgezogen wird.

Aus diesen zwei Werten wird also der von euch zu bezahlende Betrag für Frischwasser (so wie schon immer) als auch (neu) der Anteil der Abwassergebühren berechnet:

  • Für die über den Gartenwasserzähler gemessenen Kubrikmeter wird euch nur der Frischwasserpreis von z.Z. Euro 1,70 berechnet.
  • Für die Differenz zwischen Gesamtverbrauch (Zähler im Übergabeschacht) und Gartenwasserzähler müsst ihr den Frischwasserpreis zzgl. der Abwassergebühr i.H.v. Euro 12,50 bezahlen.

Falls dann auf eurer Parzelle kein Gartenwasserzähler vorhanden ist, dann wird für den gesamten Wasserverbrauch, der vom Zähler im Übergabeschacht gemessen wurde, eine zusätzlich zu zahlende Abwassergebühr i.H.v. Euro 12,50 berechnet.

 

Muss ich / müssen wir ab 2022 mehr für den Wasserverbrauch bezahlen?

Wenn ihr auf eurer Parzelle einen Gartenwasserzähler einbauen lasst, dann werden die Kosten für die Frischwasserversorgung (so wie schon immer) von Kleingartenverein berechnet und (nach Abzug des Verbauchs des Gartenwasserzählers) auch die korrekten Abwassergebühren. Wenn ihr also alles richtig macht, dann müsst ihr nicht mehr für euren Wasserverbrauch bezahlen als zuvor.

Wenn ihr das ganze irgendwie blöd findet, und keinen Gartenwasserzähler einbauen lasst, dann wird zukünftig das gesamte Frischwasser, was ihr verbraucht, als zu entsorgendes Abwasser angesehen und mit zusätzlich Euro 12,50 berechnet. Das wären dann bei einem in trockenen Sommern durchaus realistischen Wasserverbrauch von 100 Kubikmetern Euro 1250,00 Abwassergebühren.

 

Was muss ich tun?

Wenn ihr nicht wollt, dass eurer Wasserverbrauch in 2022 mehr kosten wird, dann müsst ihr auf eurer Parzellen von einem anerkannten Fachunternehmen einen Gartenwasserzähler einbauen lassen. Dieser Gartenwasserzähler muss sich hinter dem hinter dem Abzweig für die Laube und vor allen Einnahmestellen für die Gartenbewässerung befinden.