Neue Formulare für die abflusslose Sammelgrube

Der Zweckverband Fließtal hat neue Formulare für abflusslosen Sammelgruben eingeführt. Zukünftig sind zwei getrennte Anträge für die Errichtung einer Sammelgrube und die Einleitung von Schmutzwasser bei Zweckverband Fließtal zu stellen.

 

Wenn auf einer Parzelle eine neue abflusslose Sammelgrube errichtet oder eine bauliche Änderungen an einer bestehenden Sammelgrube durchgeführt werden soll, dass ist ein Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung zur Entsorgung von Schmutzwasser in die dezentrale Schmutzwasseranlage (Grubenentsorgung) zu stellen:

20250912 Antrag Entwässerung Grube

Dabei ist zu beachten, dass abflusslose Sammelgruben ausschließlich durch ein zugelassenes Unternehmen eingebaut werden dürfen, da dieses Unternehmen den ordnungsgemäßen Einbau auf dem (dann folgenden) Antrag zur Einleitung von Schmutzwasser bestätigen muss. Zusätzlich muss generell nach Einbau eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werde, denn auch dieser Nachweis muss dem Folge-Antrag beigefügt werden.

Auf der Download-Seite des Zweckverbandes Fließtal finden sich die folgenden, zusätzliche Angaben: 

  • Neuanmeldung für dezentrale (Grube) Entsorgung, wenn keine Kundennummer vorhanden ist
  • Bestandskunden, wenn bauliche Änderungen auf dem Grundstück bzw. der Grundstückentsorgungsanlage vorgenommen werden sollen

 

Erst nachdem der Einbau / die Änderung einer abflusslosen Sammelgrube durch den Zweckverband Fließtal genehmigt und die Bauarbeiten abgeschlossen wurden, ist der folgende Antrag zur Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche dezentrale Schmutzwasseranlage (abflusslose Sammelgrube) zu stellen:

20250912 Antrag auf Einleitung Grube

Bitte beachtet, dass die Grube erst nach Genehmigung dieses Antrag zur Einleitung von Schmutzwasser in Betrieb genommen werden darf, da ansonsten ein Bußgeld droht.

Auf der Download-Seite des Zweckverbandes Fließtal finden sich die folgenden, zusätzliche Angaben: 

  • Nach Freigabe der Bebauung durch den Zweckverband
  • Wenn eine Abnahme der Grundstücksentsorgungsanlage erforderlich ist
  • Bevor Abwasser in die öffentliche Schmutzwasseranlage eingeleitet wird

 

Nach unserem aktuellen Kenntnisstand sind die o.g. Antrage und Nachweise nur für Sammelgruben erforderlich, die ab jetzt neu eingebaut und angemeldet werden.